Terminabsagen, Urlaub, Unterbrechungen

Sie können Termine bis zu 2 Arbeitstage vorher jederzeit telefonisch absagen. Bei nicht- oder zu spät abgesagten Terminen behalte ich mir vor, ein Ausfallhonorar zu berechnen, das wir vor Beginn einer Behandlung vereinbaren.

Bitte informieren Sie mich rechtzeitig über längere Abwesenheiten durch Urlaube, berufliche Umstände, Klinikbehandlungen, o.ä. Längere Therapieunterbrechungen bedürfen eines triftigen Grundes und müssen individuell besprochen werden. Nach den Psychotherapievereinbarungen sind Unterbrechungen einer laufenden Psychotherapie für einen Zeitraum von mehr als einem halben Jahr nur zulässig, wenn sie gegenüber der Krankenkasse und dem Gutachter besonders begründet werden.