Beantragung

Eine Psychotherapie kann man nicht sofort beginnen. Sie ist eine "antragspflichtige Leistung". Es muss ein schriftlicher Antrag auf Kostenübernahme bei der gesetzlichen Krankenkasse und der Beihilfe gestellt werden. Die Kostenübernahmevoraussetzungen einer PKV klären Sie bitte vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Versicherung (→ Kostenübernahme).

Die Durchführung setzt bei den GKVs und der Beihilfe ein "Gutachterverfahren" zur Qualitätskontrolle voraus. Es ist eine Vorabprüfung der Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung. Hierfür reichen wir Ihren Antrag auf psychotherapeutische Behandlung ein, dem ich einem Bericht an einen externen Gutachter beifüge. In dem Bericht muss ich begründen, warum ich bei Ihnen eine Psychotherapie für notwendig halte. Der Bericht an den Gutachter unterliegt der Schweigepflicht auch gegenüber der Krankenkasse, Beihilfe, anderen Ärzten, Behörden, Arbeitgebern oder Angehörigen (→ Schweigepflicht).

Der Gutachter prüft, ob die in der Psychotherapie-Richtlinie genannten Voraussetzungen für eine psychotherapeutische Behandlung als Leistung der GKV oder Beihilfe erfüllt sind:

  1. Liegt eine psychische Erkrankung nach der ICD-10-Liste vor?
  2. Ist das Psychotherapieverfahren nach der Richtlinie anerkannt?
  3. Ist das Psychotherapieverfahren im konkreten Behandlungsfall indiziert?
  4. Lässt die Prognose der Behandlung einen ausreichenden Behandlungserfolg erwarten?

Kostenübernahme

Die Kosten für die Behandlung werden bei Erfüllung der Kriterien der Psychotherapie-Richtlinien von den gesetzlichen Krankenversicherungen vollständig und von der Beihilfe anteilsmäßig übernommen. Sie erhalten nach positiver Bewilligung eines Psychotherapieantrags durch den Gutachter von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oder Ihrer Beihilfe einen Kostenübernahmebescheid. Beihilfeberechtigte Personen erhalten die Antragsformulare für eine ambulante Psychotherapie bei der jeweils zuständigen Dienststelle.

Private Krankenversicherungen haben eigene Bedingungen der Kostenübernahme. Die Leistungen sind nicht einheitlich geregelt. Entscheidend ist, was Sie und Ihre Versicherung vertraglich vereinbart haben. Die Kostenübernahmen variieren z.T. sehr stark. Die meisten PKVs orientieren sich nicht an den Psychotherapie-Richtlinien. Sie sollten deshalb unbedingt vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung mit ihrer Versicherung klären, ob überhaupt und wenn ja, in welchem Umfang Kosten für eine geplante Behandlung übernommen werden. Fragen Sie bitte danach, wie viele Therapiestunden von Ihrer privaten Versicherung insgesamt übernommen werden. Manche PKVs haben jährliche Maximalleistungen (z.B. maximal 20 Stunden pro Jahr), andere für einen Behandlungsfall. Ebenso sollte Sie nachfragen, ob eine Behandlungsstunde komplett oder anteilsmäßig gezahlt wird. Es ist ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.

Rechnungsstellung bei Beihilfe und/oder privaten Krankenversicherungen:
PatientInnen, die Beihilfe erhalten und/oder privat versichert sind, erhalten Quartalsweise eine Rechnung von mir. Der Behandlungsvertrag besteht zwischen Ihnen und mir, nicht zwischen mir und der Beihilfe und/oder der privaten Krankenversicherung.