Psychotherapeutische Sprechstunde
Sie können ein orientierendes und unverbindliches Erstgespräch zum Kennenlernen telefonisch mit mir vereinbaren (→ Kontakt). In dem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, mir Ihr Problem frei zu schildern und Fragen rund um eine psychotherapeutische Behandlung zu stellen.
Die Psychotherapeutische Sprechstunde dient der Abklärung, ob ein Verdacht auf eine krankheitswertige Störung vorliegt und weitere fachspezifische Hilfen im System der Gesetzlichen Krankenversicherung notwendig sind. Bei Verdacht auf eine seelische Krankheit findet im Rahmen der Sprechstunde eine orientierende diagnostische Abklärung statt; bei Patientinnen und Patienten, bei denen von keiner seelischen Krankheit ausgegangen wird, werden niedrigschwellige Hilfen empfohlen.
Gesetzlich versicherte Patienten brauchen nur ihre Krankenversicherungskarte mitzubringen. Eine Überweisung vom Haus- oder Facharzt ist nicht nötig. Auch die Beihilfe zahlt anteilsmäßig die Kosten für ein psychotherapeutisches Erstgespräch. Kostenübernahmen für ein Erstgespräch durch eine private Krankenversicherung klären Sie bitte vorab mit Ihrer Versicherung (→ Kostenübernahme).