Überblick Richtlinienpsychotherapie

Es gibt vier Behandlungsverfahren, die unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Vorliegen einer "krankheitswertigen psychischen Störung") von den gesetzlichen Krankenversicherungen und anteilsmäßig von der Beihilfe und privaten Krankenversicherungen übernommen werden:

  1. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  2. Analytische Psychotherapie
  3. Verhaltenstherapie
  4. Systemische Therapie
  5. EMDR (psychotraumatologische Behandlungsmethode)
  6. Neuropsychologische Therapie

Diese Verfahren werden "Richtlinienpsychotherapien" genannt. Sie wurden vom "Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie" als wissenschaftliche und bewährte Psychotherapieverfahren geprüft und sind vom "Gemeinsamen Bundesausschuss" sozialrechtlich zur Abrechnungsfähigkeit der Krankenkassen anerkannt (→ Kostenübernahme). Allen ist gemeinsam, dass sie professionell strukturierte Gespräche und eine therapeutisch gestaltete Beziehung zwischen Psychotherapeut und Patient zur Heilung durch Psychotherapie nutzen und eine spezifische Qualifikation der BehandlerInnen voraussetzen (→ Qualifikationen).