Psychotherapeutische Akutbehandlung

Bei beseonders dringendem Behandlungsbedarf kann eine Akutbehandlung im Umfang von bis zu 12 Behandlungsstunden zu je 50 Minuten Dauer in Frage kommen. Eine Akutbehandlung dient der Krisenintervention und kann - falls erforderlich - in eine Kurzzeittherapie oder in eine Langzeitpsychotherapie überführt werden. Bereits durchgeführte Therapieeinheiten der Akutbehandlung werden auf die nachfolgende Psychotherapie angerechnet. Für eine Akutbehandlung ist nur ein Einzelgespräch in Form einer psychotherapeutischen Sprechstunde vorgesehen.