Einbeziehung des Partners

Eine Paartherapie ist auch bei Vorliegen einer seelischen Erkrankung keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Beihilfe. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Partner bzw. die Partnerin in eine bewilligte Einzelpsychotherapie zeitweise einzubeziehen, wenn dies aus psychotherapeutischer Sicht angeraten ist.