Probatorische Stunden

Alle gesetzlichen Krankenversicherungen und die Beihilfe sehen "probatorische Stunden" vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung vor. Diese Stunden sind noch keine Psychotherapie! Sie dienen der Vorbereitung einer möglichen psychotherapeutischen Behandlung: Wir finden gemeinsam heraus, ob bei Ihnen eine seelische Erkrankung nach dem Kriterienkatalog der Psychotherapie-Richtlinien vorliegt und wenn ja, welche Diagnosen zu stellen sind (→ Behandlungsanlässe). Wir besprechen auch, welche Form der Psychotherapie (ambulant vs. stationär, Kurzzeit-Langzeit, Tiefenpsychologisch fundiert, Analytisch, Verhaltenstherapie, EMDR) oder andere Behandlungsmethoden (z.B. psychosomatische Grundversorgung) bei Ihnen notwendig, hilfreich und erfolgversprechend sind. Sofern Sie von mir behandelt werden möchten, verschaffe ich mir ein umfangreiches Bild von der lebensgeschichtlichen und aktuellen Entwicklung ihrer Symptomatik und Beziehungsmuster. Wir einigen uns auf einen Behandlungsplan mit konkreten Behandlungszielen. Ebenso sprechen wir über die Prognose Ihrer Behandlung, damit Sie realistische Erwartungen an die Behandlung haben und am Ende nicht enttäuscht sind.

Sie haben die Möglichkeit, alle wichtigen Fragen zu stellen. Bitte prüfen Sie sehr genau, ob Sie mit mir offen und vertrauensvoll über Ihre Probleme sprechen können. Sollten Sie den Eindruck haben, dass zwischen uns "die Chemie" nicht so gut passt, haben Sie die Möglichkeit, probatorische Stunden in einer anderen psychotherapeutischen Praxis zu vereinbaren. Die Wirkung einer psychotherapeutischen Behandlung hängt nicht nur von der angewandten Methode, sondern zu einem großen Anteil auch von der Güte und dem Vertrauen in die therapeutische Beziehung ab.

Vorgesehene Anzahl von probatorischen Stunden: 4

Kommen wir überein, dass Sie bei mir eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen möchten, muss eine solche Behandlung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder der Beihilfe beantragt werden (→ Beantragung).