Überblick Richtlinienpsychotherapie
Es gibt vier Behandlungsverfahren, die unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Vorliegen einer "krankheitswertigen psychischen Störung") von den gesetzlichen Krankenversicherungen und anteilsmäßig von der Beihilfe und privaten Krankenversicherungen übernommen werden:
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- Analytische Psychotherapie
- Verhaltenstherapie
- Systemische Therapie
- EMDR (psychotraumatologische Behandlungsmethode)
- Neuropsychologische Therapie
Diese Verfahren werden "Richtlinienpsychotherapien" genannt. Sie wurden vom "Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie" als wissenschaftliche und bewährte Psychotherapieverfahren geprüft und sind vom "Gemeinsamen Bundesausschuss" sozialrechtlich zur Abrechnungsfähigkeit der Krankenkassen anerkannt (→ Kostenübernahme). Allen ist gemeinsam, dass sie professionell strukturierte Gespräche und eine therapeutisch gestaltete Beziehung zwischen Psychotherapeut und Patient zur Heilung durch Psychotherapie nutzen und eine spezifische Qualifikation der BehandlerInnen voraussetzen (→ Qualifikationen).